bool(false) float(2.5) Lieferkettengesetz - Lösungen für Modeindustrie | INVERTO

Lieferkettengesetz - Lösungen für Modeindustrie

Ab 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz, mit dem die Politik Verletzung von Menschenrechten verhindern und die Pflicht zum Umweltschutz auch außerhalb der Landesgrenzen verankern will. Unternehmen mit mehr als 3.000 (ab 2024: 1.000) Mitarbeiter:innen müssen umfassende Compliance-Maßnahmen und -Prozesse implementieren und Transparenz über ihre gesamte globale Supply Chain schaffen. Für Mode- und Textilunternehmen ist dies eine besondere Herausforderung, da die Wertschöpfung der Branche zu über 60 Prozent im Ausland erbracht wird – überwiegend in Asien.

Der Einkauf mit seiner Schnittstellenfunktion zu Logistik, Compliance und Supply Chain spielt bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Lieferkette eine zentrale Rolle: Er hilft dabei, Transparenz über die Lieferkette zu schaffen, den Anpassungsbedarf für die Modeunternehmen konkret zu identifizieren, ein Risikomanagement zu etablieren und nötige Prozesse zu definieren.

Unternehmen mit weniger als 3.000 Mitarbeitern sollten zunächst mit ihren Kunden sprechen: Falls diese unter das neue Gesetz fallen, sind auch sie in der Pflicht.

Unser erfahrenes Team unterstützt Ihre Einkäufer:innen dabei, Risiken zu identifizieren und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Bedarf bauen wir gemeinsam mit Ihrem Einkauf eine Beschaffungsstrategie auf, die dem Lieferkettengesetz und weitergehenden Nachhaltigkeitskriterien gerecht wird. In Weiterbildungen, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind, lernen Ihre Mitarbeiter:innen, wie sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihre tägliche Arbeit integrieren.

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Interne und externe Verpflichtungen durch das Lieferkettengesetz

Unternehmen, die unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen sowohl interne als auch externe Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen:

Intern:

  • Sofern ESG-Regeln vorhanden sind: überprüfen, ob diese ausreichen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen
  • falls nicht: Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Betriebsintern zuständige Stelle benennen, zum Beispiel eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n
  • Beschwerdemöglichkeit für Betroffene einrichten
  • Risikomanagement aufbauen: Regelmäßige Risikoanalysen und Definition von Gegenmaßnahmen
  • Präventionsmaßnahmen ergreifen. Dies ist möglich in Zusammenarbeit mit externen Organisationen wie FairWear oder TÜV zur Auditierung von Lieferanten und Produktionsstätten

Extern:

  • Vertragliche Zugeständnisse oder Garantien zur Einhaltung der Standards bei den Zulieferern und Lieferanten (Tier A-Z) einfordern
  • Audit- und Kontrollrechte einräumen lassen
  • Außerordentliche Kündigungsrechte für den Fall von Verstößen vereinbaren
  • Die Weitergabe der Verpflichtungen an die weiteren Zulieferer absichern, sowie umfangreiche Freistellungen und Vertragsstrafen vertraglich verankern
  • Vor-Ort-Kontrollen in Produktionsstätten durch externe Gutachter durchführen lassen

Der hohe Aufwand, den die Umsetzung des Lieferkettengesetzes mit sich bringt, ist eine Herausforderung. Zugleich birgt das Gesetz aber die Chance, Transparenz in die eigene Lieferkette zu bringen, die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Lieferanten zu vertiefen und damit verbesserte und für Kunden attraktive Produkte anzubieten.

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Laura Steinhoff

Principal

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