Studie zum EU-Lieferkettengesetz: Wo stehen Unternehmen heute?

Der in den letzten Wochen hinterfragte EU-Lieferkettengesetz Entwurf wurde am 18. März angenommen – mit kurzfristigen Änderungen und trotz Enthaltung Deutschlands. Für Unternehmen herrscht nun Klarheit. Viele europäische Unternehmen hatten bereits mit der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) begonnen. Unsere jüngste Studie gibt Aufschluss darüber, wie weit sie dabei gekommen sind, und beleuchtet die Komplexität und die Herausforderungen, die sich ihnen stellen. Erfahren Sie hier mehr über den Stand der Sorgfaltspflicht in deutschen und französischen Unternehmen.

 

Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – trotz Herausforderungen bei der Umsetzung

Die finale Ratifizierung des Gesetzes durch den EU-Rat war eigentlich nur noch eine Formalie. Doch die FDP in Deutschland verweigerte schließlich die Zustimmung, und auch in Italien und Frankreich gab es Widerstand. Kritiker bemängeln in erster Linie den bürokratischen Aufwand und die Haftungsregelungen.

 

Es scheint, dass die Unternehmen weiter sind als die Politik vermutet: In der Studie zur CSDDD befragte INVERTO rund je 350 französische und deutsche Teilnehmer:innen. Eine deutliche Mehrheit von rund 80 Prozent hält das Gesetz für umsetzbar. Die meisten Unternehmen haben bereits Schritte eingeleitet, um das nun gescheiterte EU-weite Lieferkettengesetz umzusetzen.

Die Studie analysiert, inwieweit deutsche und französische Unternehmen auf die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes vorbereitet sind – auch im Vergleich zu den jeweiligen nationalen Regularien. Die detaillierten Ergebnisse können Sie unten kostenfrei herunterladen.

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Kernergebnisse:

  • 80 Prozent der Befragten halten die Auflagen des EU-Lieferkettengesetzes für umsetzbar
  • Die Mehrheit der befragten Unternehmen hat bereits Umsetzungsschritte unternommen
  • 4/5 geben an, dass sie vor Herausforderungen bei der Umsetzung stehen
  • Für 71 Prozent ist die Verbesserung von Umweltschutz und sozialen Belangen in der Lieferkette bereits heute eine Priorität
  • 21 Prozent sehen in der neuen Regelung ein Risiko, weil Unternehmen außerhalb der EU die Verpflichtungen nicht einhalten müssen
  • 2/3 der Befragten sind überzeugt, dass die neue EU-Richtlinie geringe oder moderate Kosten verursachen wird,
  • 17 Prozent rechnen mit hohen Zusatzkosten

Alle Ergebnisse im Detail finden Sie in der Ergebnispräsentation.

Wer ist vom EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) betroffen? (Stand 18.03.2024)

Das Gesetz betrifft europäische Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Unternehmen aus Drittländern, die in der Europäischen Union tätig sind, sind ebenfalls betroffen.

Was müssen Unternehmen laut CSDDD beachten?

Betroffene Unternehmen müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten mit direkten Lieferanten entlang ihrer Supply Chain erfüllen. Dazu gehören die Identifikation von Risiken für Menschenrechte und Umwelt, die Integration von Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Management-Systeme, die Einrichtung von Beschwerdeverfahren sowie transparente Berichterstattung über die eigenen Sorgfaltspflichten.

Unternehmen brauchen jetzt schnell Klarheit. Ein EU-weit einheitliches Gesetz ist für die Wirtschaft besser als die verschiedenen nationalen Lösungen, die wir zurzeit haben.

Gökhan Yüzgülec

Hier können Sie die Studie kostenfrei downloaden:
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