Lieferkettengesetz: Strategien für Einkauf und SCM

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 2023, grundlegende Menschenrechtsstandards entlang der Lieferketten zu wahren. Diese Aufgabe bietet die große Chance, durch Transparenz in der Supply Chain gleichzeitig Nachhaltigkeit, Resilienz und Wertschöpfung zu stärken.

Dreiklang aus Wertschöpfung, Resilienz und ESG

Heiß diskutiert und hoch umstritten war das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), bevor es im Bundestag beschlossen wurde. Diejenigen, die es ablehnen, befürchten, dass dieses Gesetz Unternehmen mit Sitz in Deutschland Verpflichtungen aufbürden könnte, die ihre Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Wir sehen das anders: Intelligent in eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet, kann die Erfüllung der neuen rechtlichen Vorgaben dazu dienen,

  • Mit Hilfe eines professionellen Risikomanagements Transparenz in der Lieferkette zu schaffen
  • Resilienz und Versorgungssicherheit in der Supply Chain zu erhöhen
  • Nachhaltigkeitsziele – auch ESG-Ziele (ESG = Environment, Social, Governance) genannt – zu erreichen
  • Durch enge Kooperation mit Lieferanten innovative Produkte zu erschaffen
  • Die Wertschöpfung zu verbessern

Mit der Erfahrung aus zahlreichen Einkaufs- und SCM-Projekten unterstützen unsere Expert:innen Sie dabei, Ihre Lieferkette zu analysieren und ihre Lieferantenbasis nachhaltig und konform zum Lieferkettengesetz aufzustellen.

 

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Whitepaper: Lieferkettengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gültig. Das Gesetz fordert von deutschen Unternehmen die Umsetzung weitreichender Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten.

Um mehr zu dem Thema zu erfahren, laden Sie unser kostenloses Whitepaper herunter.

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die von den Vereinten Nationen (UN) festgelegten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu überprüfen. Ziel ist es, den Schutz der allgemeinen Menschenrechte zu verbessern, indem etwa Kinder- und Zwangsarbeit oder gesundheitsschädliche sowie ausbeuterische Praktiken verhindert werden. Die Sorgfaltspflichten erstrecken sich dabei grundsätzlich auf die gesamte Lieferkette, sind aber nach Einflussmöglichkeiten der Unternehmen abgestuft. Das Gesetz tritt 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Kraft, ab 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden mit Sitz in Deutschland.

Das LkSG ist kein deutscher Sonderweg. Ähnliche Gesetze gibt es in Europa auch in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden. Die Europäische Union plant ein eigenes Gesetz, dass dann für alle EU-Staaten verpflichtend ist.

 

Ihr Weg zur LkSG-Konformität

Verstehen Sie das Lieferkettengesetz nicht als Belastung, sondern als Möglichkeit, um Transparenz in Ihrer Lieferkette zu schaffen– nicht nur im Hinblick auf Nachhaltigkeit, sondern auch, um langfristig gemeinsam mit Ihren Lieferanten wettbewerbsfähige und innovative Produkte anzubieten. Der Einkauf spielt dabei die Rolle des Werttreibers und Schnittstellenmanagers: Er entwickelt im Dialog mit einem Team aus Compliance, Qualität, Produktion und weiteren Fachbereichen die Warengruppen- und Beschaffungsstrategien und verantwortet das Lieferantenmanagement. Regelmäßige Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Einkaufs.

Unserer Erfahrung nach haben seit Beginn der Corona-Pandemie viele Unternehmen ein professionelles Risikomanagement etabliert oder das vorhandene optimiert. Dieses Risikomanagement dient nun als Basis, um Risiken, die aufgrund der neuen Sorgfaltspflichten entstehen können, zu identifizieren. Bei Bedarf beraten wir bei der Auswahl und Implementierung digitaler Tools, die das Risikomonitoring unterstützen.

Werden Risiken oder gar Verstöße identifiziert, ist es nicht immer sinnvoll, die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten sofort zu beenden. Stattdessen sollten Ziele vereinbart und Lösungen aufgezeigt werden, um Missstände zu beenden. Regelmäßige Audits und Selbstverpflichtungen der Lieferanten unterstützen den Einkauf dabei, die Kriterien des Lieferkettengesetzes in die bereits vorhandene Lieferantenbewertung aufzunehmen.

Neben dem Risiko- und dem Lieferantenmanagement analysieren wir auch den Beschaffungsprozess Ihres Unternehmens und unterstützen bei der Implementierung LkSG-relevanter Maßnahmen auf allen Ebenen.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam ein adäquates Risikomanagement oder optimieren das vorhandene Risikomanagement im Hinblick auf das Lieferkettengesetz. Wir unterstützen darüber hinaus bei der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, die neben Menschenrechtsaspekten auch Umwelt- und Klimaschutzziele enthält, und gestalten mit Ihnen den Pfad zur Dekarbonisierung.

Sprechen Sie unseren Experten an

Gökhan Yüzgülec

Managing Director

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